Für Arbeitgeber
Zeitarbeit oder Personalvermittlung: Was passt zu Ihrer Stelle?
Die Kurzantwort: Zeitarbeit lohnt sich für planbare, zeitlich begrenzte Auslastungsspitzen. Für dauerhafte Positionen ist die Direktvermittlung fast immer günstiger und nachhaltiger, denn Sie zahlen einmalig eine Provision statt dauerhaft einen Aufschlag auf jede Arbeitsstunde, und die Fachkraft gehört von Tag 1 zu Ihrem Team.
Wie unterscheiden sich die beiden Modelle?
Beide Modelle lösen unterschiedliche Probleme. Bei der Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) bleibt die Fachkraft beim Personaldienstleister angestellt und wird an Sie verliehen. Sie zahlen einen Stundenverrechnungssatz, der Lohn, Sozialabgaben, Ausfallzeiten und die Marge des Verleihers enthält, üblicherweise das 1,7- bis 2,5-Fache des Bruttostundenlohns. Dafür können Sie kurzfristig aufstocken und wieder reduzieren.
Bei der Personalvermittlung stellen Sie direkt ein. Die Vermittlung sucht, spricht an und trifft die Vorauswahl; es entsteht ein einmaliges Erfolgshonorar, üblicherweise 20 bis 30 Prozent des Jahresbruttogehalts. Danach fallen keine weiteren Kosten an. Für Positionen, die auf Dauer angelegt sind, kippt die Rechnung deshalb schnell zugunsten der Vermittlung: Der Zeitarbeits-Aufschlag läuft jeden Monat weiter, die Provision ist nach wenigen Monaten aufgeholt.
Der direkte Vergleich
| Kriterium | Zeitarbeit | Personalvermittlung |
|---|---|---|
| Kostenmodell | Laufender Stundensatz mit Aufschlag (typisch Faktor 1,7 bis 2,5 auf den Stundenlohn) | Einmalige Erfolgsprovision (üblich 20 bis 30 Prozent des Jahresgehalts) |
| Arbeitgeber | Der Verleiher; die Fachkraft ist bei Ihnen nur im Einsatz | Sie; die Fachkraft ist ab Tag 1 Teil Ihres Teams |
| Bindung und Identifikation | Begrenzt; Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (AÜG), danach Übernahme oder Wechsel | Hoch; auf Dauer angelegtes Arbeitsverhältnis |
| Geschwindigkeit | Sehr schnell bei einfachen Profilen aus dem Pool des Verleihers | Erste Profile in 5 bis 7 Tagen, Besetzung je nach Rolle in wenigen Wochen |
| Passende Einsatzfälle | Auftragsspitzen, Krankheits- und Elternzeitvertretung, Saisongeschäft | Dauerhafte Fach- und Schlüsselpositionen, Aufbau von Know-how im Haus |
| Risiko | Equal-Pay-Pflichten und Dauerkosten; Know-how geht mit dem Einsatzende | Fehlbesetzungsrisiko, bei uns durch 6-Monats-Nachbesetzungsgarantie abgefedert |
Was eine Vermittlung konkret kostet, zeigt unsere Kostenübersicht mit Rechenbeispielen. Den dritten Weg, die eigene Suche, ordnet unser Magazin-Beitrag zum Vergleich der drei Wege ein.
Häufige Fragen zum Vergleich
Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Personalvermittlung?
Bei der Zeitarbeit bleibt die Fachkraft beim Personaldienstleister angestellt und wird gegen einen laufenden Stundensatz verliehen. Bei der Personalvermittlung stellen Sie direkt ein und zahlen einmalig eine Erfolgsprovision. Zeitarbeit ist ein Miet-, Vermittlung ein Kaufmodell.
Was ist für eine Festanstellung günstiger?
Fast immer die Personalvermittlung. Der Zeitarbeits-Aufschlag von grob 70 bis 150 Prozent auf den Stundenlohn läuft jeden Monat weiter, die einmalige Vermittlungsprovision von 20 bis 30 Prozent eines Jahresgehalts ist dagegen meist nach wenigen Monaten aufgeholt. Rechnen Sie beide Modelle über 12 Monate, wird der Unterschied deutlich.
Wann ist Zeitarbeit die bessere Wahl?
Bei zeitlich klar begrenztem Bedarf: Auftragsspitzen, Vertretungen, Saisongeschäft. Wenn Sie nicht wissen, ob die Stelle dauerhaft gebraucht wird, kann Zeitarbeit als Brücke dienen. Sobald eine Position auf Dauer angelegt ist, spricht die Rechnung für die Direktvermittlung.
Kann ich Zeitarbeitskräfte übernehmen?
Ja, das AÜG erlaubt die Übernahme jederzeit. Verleiher verlangen dafür aber häufig eine zusätzliche Übernahmeprovision, die mit der Einsatzdauer sinkt. Wer von vornherein dauerhaft besetzen will, spart sich diesen Umweg mit einer Direktvermittlung.
Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
Arbeitnehmerüberlassung ist der rechtliche Begriff für Zeitarbeit beziehungsweise Leiharbeit: Ein Verleiher mit AÜG-Erlaubnis überlässt seine Angestellten vorübergehend einem Einsatzbetrieb. Die Höchstüberlassungsdauer beim selben Einsatzbetrieb liegt in der Regel bei 18 Monaten.
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