Kostenloser Mindestlohnrechner
Verdienen Sie mindestens den Mindestlohn?
Rechnen Sie Ihr Monatsgehalt in den Brutto-Stundenlohn um und vergleichen Sie ihn mit dem gesetzlichen Mindestlohn, dem Mindestlohn Ihrer Branche und dem, was in Ihrer Region üblich ist.
Ihr Brutto-Stundenlohn
13,85 €
- Gesetzlicher Mindestlohn 2026
- 13,90 € / Std.
- Ab 1.1.2027
- 14,60 € / Std.
- Mindestlohn-Monatsbrutto bei 40 Std./Woche
- 2.409,33 €
Üblicher Lohn in der Branche Sonstige Branche (bundesweit): 23,50 € / Std.
Ihr Lohn ist deutlich unter dem üblichen Lohn (-41,1 %).
Unverbindliche Orientierung. Branchenmindestlöhne und übliche Löhne sind kuratierte Richtwerte (Stand Anfang 2026, Basis: allgemeinverbindliche Tarifverträge und Entgeltatlas-Mediane). Maßgeblich sind Ihr Arbeits- bzw. Tarifvertrag.
Mindestlohn 2026: 13,90 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde und steigt zum 1.1.2027 auf 14,60 Euro.
Branchenmindestlöhne
In Branchen wie Pflege, Gebäudereinigung oder Dachdeckerhandwerk gelten höhere, allgemeinverbindliche Mindestlöhne.
Stundenlohn aus dem Gehalt
Monatsbrutto und Wochenstunden eingeben, den echten Stundenlohn sehen. Auch umgekehrt: Stundenlohn direkt prüfen.
Branchen- und Ortsvergleich
Branche und Stadt wählen und einordnen, ob Ihr Lohn dort üblich ist oder ob mehr drin wäre.
So wird der Stundenlohn berechnet
Ein Monat hat im Durchschnitt 4,33 Wochen (13 Wochen je Quartal). Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das rund 173 Arbeitsstunden pro Monat. Der Rechner teilt Ihr Monatsbrutto durch diese Stundenzahl. Liegt das Ergebnis unter dem maßgeblichen Mindestlohn, darf Ihr Arbeitgeber diesen Lohn nicht zahlen; das gilt auch bei pauschaler Bezahlung und unbezahlten Überstunden.
Der Vergleich mit den üblichen Löhnen Ihrer Branche und Region hilft bei der Einordnung darüber hinaus: Wer dauerhaft deutlich unter dem Median verdient, hat in Gehaltsverhandlungen oder bei einem Jobwechsel oft Spielraum nach oben. Passende Angebote finden Sie in unserer Jobbörse.
Alle Vergleichswerte sind unverbindliche Orientierungswerte (Stand Anfang 2026). Verbindlich sind das Mindestlohngesetz, allgemeinverbindliche Tarifverträge und Ihr Arbeitsvertrag.