Kostenloser Brutto-Netto-Rechner
Was bleibt 2026 netto von Ihrem Gehalt?
Bruttolohn eingeben und in Echtzeit sehen, wie viel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherung abgezogen werden und was am Monatsende übrig bleibt.
Klasse 1: Ledig, geschieden, verwitwet oder dauernd getrennt lebend
Netto pro Monat
2.849,23 €
34.190,76 € pro Jahr
64 % vom Brutto bleiben übrig
Steuern
Sozialversicherung
Das kostet der Arbeitsplatz den Arbeitgeber5.401,27 €
Ohne Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage; die kommen je nach Betrieb noch dazu.
Unverbindliche Orientierung für das Steuerjahr 2026 nach vereinfachtem Verfahren (ohne Faktorverfahren, individuelle Freibeträge und Umlagen). Maßgeblich ist Ihre Lohnabrechnung.
Ihre Eingaben werden nicht gespeichert und nicht an uns übertragen. Die Berechnung läuft vollständig lokal in Ihrem Browser.
Live-Berechnung
Jede Eingabe rechnet sofort neu: Steuern, Sozialabgaben und Netto auf einen Blick, ohne Absenden.
Stand 2026
Aktueller Einkommensteuertarif, Beitragsbemessungsgrenzen und der durchschnittliche KV-Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent.
Alle Steuerklassen
Steuerklasse I bis VI, Kirchensteuer je Bundesland, Kinder und Kinderfreibeträge werden berücksichtigt.
Arbeitgeber-Sicht inklusive
Zusätzlich zu Ihrem Netto sehen Sie, was Ihr Arbeitsplatz den Arbeitgeber insgesamt kostet.
So setzt sich Ihr Netto zusammen
Vom Bruttolohn gehen zwei Blöcke ab: Steuern und Sozialversicherung. Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommensteuertarif und Ihrer Steuerklasse, dazu kommen je nach Situation Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Sozialversicherung besteht aus Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung; Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge im Wesentlichen zur Hälfte.
Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen (2026: 5.812,50 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung, 8.450 Euro für Renten- und Arbeitslosenversicherung) steigen die Sozialabgaben nicht weiter. Wer mehr Netto vom Brutto behalten will, prüft am besten Steuerklasse, Freibeträge und den Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse.
Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Er rechnet nach einem vereinfachten Verfahren und dient der Orientierung; verbindlich ist allein Ihre Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung.