Probezeit: Was wirklich gilt und wie Sie sie gut überstehen
Zwei Wochen Kündigungsfrist, Urlaub, Krankheit, Feedback: Was in der Probezeit gilt und wie Sie die ersten Monate im neuen Job souverän meistern.
Der Vertrag ist unterschrieben, der erste Arbeitstag liegt hinter Ihnen, und irgendwo im Kopf läuft eine Uhr mit: die Probezeit. Viele neue Beschäftigte behandeln diese Monate wie eine Prüfung, bei der jeder Fehler zählt. Das stimmt so nicht. Die Probezeit ist eine Phase, in der sich beide Seiten kennenlernen und mit kurzer Frist wieder trennen können. Wer die Regeln kennt, bewegt sich darin deutlich entspannter, und genau diese Gelassenheit wirkt auf Kolleginnen und Vorgesetzte besser als verkrampfter Perfektionismus.
Was die Probezeit rechtlich ist
Eine Probezeit muss vereinbart werden, sie entsteht nicht automatisch. Meist steht sie im Arbeitsvertrag, manchmal im Tarifvertrag. Die verkürzte Kündigungsfrist der Probezeit gilt nach dem Gesetz für höchstens sechs Monate. In dieser Zeit können beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, sofern Vertrag oder Tarifvertrag nichts anderes regeln. Die Kündigung ist an jedem beliebigen Tag möglich, ein Monatsende oder der Fünfzehnte muss es nicht sein. Bei befristeten Verträgen muss die Probezeit zudem in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer der Befristung und zur Tätigkeit stehen.
Wichtig ist eine Unterscheidung, die oft durcheinandergeht. Die Probezeit regelt die kurze Kündigungsfrist. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz hängt dagegen an einer eigenen Wartezeit von sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und gilt nur in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten. In den ersten sechs Monaten braucht der Arbeitgeber also keinen Kündigungsgrund. Das gilt auch dann, wenn Ihr Vertrag gar keine oder eine kürzere Probezeit vorsieht. Ganz schutzlos sind Sie trotzdem nicht: Eine Kündigung darf nicht diskriminierend oder willkürlich sein, und für Schwangere gilt der besondere Kündigungsschutz ab dem ersten Tag.
- Höchstdauer: Die kurze Frist gilt höchstens sechs Monate, auch wenn im Vertrag eine längere Probezeit steht.
- Kündigungsfrist: zwei Wochen, wenn nichts anderes vereinbart ist, zu jedem beliebigen Tag.
- Form: Auch in der Probezeit gilt die Schriftform mit Originalunterschrift. Eine E-Mail reicht nicht.
- Zugang zählt: Geht die Kündigung am letzten Tag der Probezeit zu, gilt noch die kurze Frist.
- Kein Grund nötig: weder für Sie noch für den Arbeitgeber, solange die Wartezeit läuft.
Urlaub, Krankheit und Überstunden
Urlaub ist in der Probezeit nicht verboten. Den vollen Jahresurlaub erwerben Sie allerdings erst nach sechs Monaten im Unternehmen. Vorher entsteht für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Ob Sie davon schon in den ersten Wochen etwas nehmen, klären Sie mit Ihrer Führungskraft, und bei bereits gebuchten Reisen gehört das idealerweise schon ins Vertragsgespräch. Werden Sie krank, melden Sie sich genauso wie später auch: am ersten Tag rechtzeitig vor Arbeitsbeginn und mit Attest, wenn Ihr Vertrag oder die Dauer es verlangt. Den Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben Sie erst nach vier Wochen im Arbeitsverhältnis; davor springt in der Regel die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Überstunden sind in der Probezeit nicht anders zu behandeln als danach. Maßgeblich ist, was Ihr Vertrag dazu sagt.
Die ersten Wochen: Zuhören schlägt Beweisen
Die meisten Trennungen in der Probezeit haben weniger mit fachlichen Fehlern zu tun als mit enttäuschten Erwartungen auf einer der beiden Seiten. Das beginnt am ersten Tag. Wer gleich erklärt, wie man es beim alten Arbeitgeber besser gemacht hat, stößt Türen zu, die er später noch braucht. Hilfreicher ist es, in den ersten Wochen viel zu fragen, Abläufe erst zu verstehen und Verbesserungsvorschläge zu sammeln, bis Sie den Hintergrund kennen. Die Buchhalterin, die im zweiten Monat einen sauber begründeten Vorschlag zur Monatsabschlussliste macht, wird ernster genommen als der Kollege, der in Woche eins das ganze System infrage stellt.
- Klären Sie in der ersten Woche, woran Ihr Erfolg nach drei und nach sechs Monaten gemessen wird.
- Führen Sie eine kurze Liste mit erledigten Aufgaben, gelösten Problemen und offenen Fragen.
- Suchen Sie sich eine Ansprechperson im Team, der Sie auch einfache Fragen stellen können.
- Halten Sie Zusagen ein, auch kleine. Verlässlichkeit fällt in den ersten Wochen besonders auf.
- Sprechen Sie Unklarheiten früh an, bevor aus einem Missverständnis ein Eindruck wird.
KI-generiertes BildFeedback aktiv einholen statt auf das Urteil warten
Viele Unternehmen führen gegen Ende der Probezeit ein Gespräch. Warten Sie nicht darauf. Bitten Sie nach etwa sechs bis acht Wochen um ein kurzes Zwischenfeedback, ganz ohne Dramatik: Was läuft gut, wo soll ich nachschärfen, was hätten Sie sich anders gewünscht? Solche Fragen zeigen Interesse, und Sie erfahren früh, ob Ihre Einschätzung mit der Ihrer Führungskraft übereinstimmt. Kommt Kritik, nehmen Sie sie zunächst auf, ohne sich zu rechtfertigen, und melden Sie sich einige Wochen später mit dem, was Sie verändert haben. Dieser Kreislauf ist oft das stärkste Argument im Abschlussgespräch.
Wenn der Arbeitgeber mehr Zeit will
Gelegentlich möchte ein Arbeitgeber kurz vor Ablauf der sechs Monate noch nicht entscheiden. Die kurze Probezeitfrist lässt sich über sechs Monate hinaus aber nicht verlängern. In der Praxis wird manchmal stattdessen eine Kündigung mit verlängerter Frist oder ein Aufhebungsvertrag mit späterem Enddatum angeboten, verbunden mit der Aussicht auf eine Wiedereinstellung bei Bewährung. Solche Konstruktionen haben Folgen, etwa für das Arbeitslosengeld. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, und lassen Sie sich in dieser Lage im Einzelfall von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.
Nach der Probezeit
Ist die Probezeit vorbei, verlängern sich die Kündigungsfristen auf das, was Ihr Vertrag für die Zeit danach vorsieht, und in größeren Betrieben greift der allgemeine Kündigungsschutz. Für Sie ist das ein guter Moment, kurz Bilanz zu ziehen: Passen Aufgaben, Team und Gehalt zu dem, was im Bewerbungsgespräch besprochen wurde? Wenn ja, haben Sie ein solides Fundament. Wenn nicht, wissen Sie jetzt genau, wonach Sie beim nächsten Mal fragen sollten.
Veröffentlicht am 20. Oktober 2026 · Talnovia Redaktion
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