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Arbeitsrecht & Anstellung

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen dem Zugang einer Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses.

Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen dem Zugang einer Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie gibt beiden Seiten Zeit, sich auf die Trennung einzustellen. Wie lang sie ausfällt, ergibt sich aus dem Gesetz, dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag. Ist nichts Besonderes vereinbart, gelten die Fristen des Paragrafen 622 BGB.

Die gesetzliche Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Kündigungen durch den Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit stufenweise. Nach zwei Jahren ist es ein Monat, nach zehn Jahren sind es vier Monate und nach zwanzig Jahren sieben Monate, jeweils zum Monatsende. Diese verlängerten Fristen schützen langjährig Beschäftigte.

In der Probezeit gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen. Ein Arbeitsvertrag darf die gesetzlichen Fristen zugunsten des Arbeitnehmers verlängern, für ihn aber nicht ohne Weiteres verkürzen. Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet das Verhältnis sofort, setzt aber besonders schwere Gründe voraus.

Häufige Fragen zu Kündigungsfrist

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

Die Grundfrist liegt bei vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für den Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit, für den Arbeitnehmer bleibt sie ohne abweichende Vereinbarung bei den vier Wochen.

Gilt für Arbeitnehmer eine andere Frist als für Arbeitgeber?

Die gestaffelten längeren Fristen des Paragrafen 622 BGB gelten dem Wortlaut nach für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Ein Vertrag kann vereinbaren, dass dieselben Fristen auch für den Arbeitnehmer gelten, sie dürfen ihn aber nicht länger binden als den Arbeitgeber.

Kann man fristlos kündigen?

Ja, aber nur aus wichtigem Grund, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Grundes erklärt werden. Die Hürden dafür sind hoch.

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