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Arbeitsrecht & Anstellung

Freelancing und Contracting

Freelancing und Contracting stehen für selbstständige Projektarbeit auf Basis eines Dienst- oder Werkvertrags, ohne Anstellung und ohne Kündigungsschutz.

Freelancing und Contracting stehen für selbstständige Projektarbeit. Statt eines Arbeitsvertrags schließen die Beteiligten einen Dienst- oder Werkvertrag, in dem Leistung, Dauer und Vergütung stehen. Freelancer arbeiten auf eigene Rechnung, stellen Honorare in Rechnung und kümmern sich selbst um Steuern und Versicherung. Contracting meint häufig die befristete Mitarbeit in einem Kundenprojekt, oft über einen Vermittler oder ein Beratungshaus.

Der Reiz liegt in der Freiheit. Freelancer wählen ihre Projekte, verhandeln Tagessätze und bestimmen ihre Arbeitsweise weitgehend selbst. Diese Unabhängigkeit hat einen Preis. Es gibt keinen bezahlten Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Kündigungsschutz, und Auftragsflauten trägt der Selbstständige allein.

Ein wichtiger Punkt ist die Scheinselbstständigkeit. Wer wie ein Angestellter weisungsgebunden und fest eingegliedert arbeitet, gilt rechtlich als Beschäftigter, auch wenn im Vertrag freie Mitarbeit steht. Bei Zweifeln lässt sich der Status in einem Feststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung klären. Für Unternehmen im Fachkräftemarkt ist Contracting ein Weg, Engpässe kurzfristig zu überbrücken, ohne sofort fest einzustellen.

Häufige Fragen zu Freelancing und Contracting

Worin unterscheiden sich Dienst- und Werkvertrag?

Beim Dienstvertrag wird eine Tätigkeit geschuldet, etwa Beratungsstunden, ohne Garantie für ein bestimmtes Ergebnis. Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer ein fertiges Werk, zum Beispiel eine programmierte Software. Danach richten sich Haftung und Vergütung.

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Freelancer arbeitet, in Wirklichkeit aber wie ein Angestellter weisungsgebunden und eingegliedert ist. Dann müssen Sozialbeiträge nachgezahlt werden. Den Status prüft die Deutsche Rentenversicherung im Statusfeststellungsverfahren.

Ist Contracting dasselbe wie Zeitarbeit?

Nein. Beim Contracting arbeitet ein Selbstständiger auf Basis eines Dienst- oder Werkvertrags. Bei der Zeitarbeit ist die Fachkraft fest bei einem Personaldienstleister angestellt und wird an Kunden verliehen. Rechtlich sind das verschiedene Modelle.

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