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Arbeitsrecht & Anstellung

Festanstellung

Eine Festanstellung ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf Basis eines Arbeitsvertrags, meist unbefristet und mit gesetzlichem Kündigungsschutz.

Eine Festanstellung ist ein Arbeitsverhältnis, in dem eine Person auf Grundlage eines Arbeitsvertrags dauerhaft für einen Arbeitgeber tätig wird. Sie ist sozialversicherungspflichtig: Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung teilen sich Arbeitgeber und Beschäftigte. Anders als bei freier Mitarbeit ist der Arbeitnehmer weisungsgebunden und in die Organisation des Betriebs eingegliedert. Meist wird unbefristet eingestellt, eine Befristung ist aber möglich und hält sich dann an die Grenzen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.

Der große Unterschied zur Selbstständigkeit liegt in der Sicherheit. Feste Beschäftigte erhalten ein regelmäßiges Gehalt, bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und nach sechs Monaten in Betrieben ab einer bestimmten Größe den gesetzlichen Kündigungsschutz. Dafür bestimmt der Arbeitgeber Arbeitszeit, Ort und Aufgaben im Rahmen des Vertrags. Wer Wert auf Planbarkeit legt, findet hier den passenden Rahmen.

In der Personalvermittlung ist die Festanstellung der Regelfall der Direktvermittlung: Eine Fachkraft wechselt direkt in ein festes Verhältnis beim suchenden Unternehmen. Im Gehaltsbereich von etwa 40.000 bis 70.000 Euro ist das oft der bevorzugte Weg, weil er Aufstieg und Absicherung verbindet.

Häufige Fragen zu Festanstellung

Ist eine Festanstellung immer unbefristet?

Nein. Die meisten Festanstellungen sind unbefristet, es gibt aber auch befristete Arbeitsverträge. Eine Befristung muss schriftlich vereinbart sein und braucht entweder einen Sachgrund oder bleibt innerhalb der zeitlichen Grenzen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.

Was unterscheidet Festanstellung und freie Mitarbeit?

Feste Beschäftigte sind weisungsgebunden, in den Betrieb eingegliedert und sozialversicherungspflichtig. Freie Mitarbeiter arbeiten selbstständig auf eigene Rechnung und tragen ihr unternehmerisches Risiko selbst. Die Abgrenzung richtet sich nach der tatsächlichen Tätigkeit, nicht nach dem Titel im Vertrag.

Ab wann gilt der Kündigungsschutz?

Das Kündigungsschutzgesetz greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Vorher ist eine Kündigung leichter möglich, muss aber trotzdem Fristen und allgemeine Grenzen wahren.

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