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Arbeitsrecht & Anstellung

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen, ohne Kündigung und ohne Bindung an die gesetzliche Kündigungsfrist.

Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Anders als bei einer Kündigung entscheidet nicht eine Seite allein, sondern beide unterschreiben eine gemeinsame Vereinbarung. Damit lässt sich ein Arbeitsverhältnis auch ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu einem frei gewählten Termin beenden. Das macht diesen Weg flexibel, wenn Arbeitgeber und Beschäftigter sich einig sind.

Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden, das schreibt das Gesetz ausdrücklich vor. Eine mündliche Absprache oder eine E-Mail genügt nicht. Häufig wird eine Abfindung vereinbart, ein Anspruch darauf besteht aber nicht automatisch. Der Inhalt ist Verhandlungssache und sollte offene Punkte wie Resturlaub, Zeugnis und Freistellung mitregeln.

Ein wichtiger Nachteil betrifft das Arbeitslosengeld. Wer aktiv an der Beendigung mitwirkt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, weil die Agentur für Arbeit von einer selbst herbeigeführten Arbeitslosigkeit ausgeht. Nur ein wichtiger Grund kann die Sperrzeit vermeiden. Vor der Unterschrift lohnt es sich deshalb, die Folgen genau zu prüfen und im Zweifel Beratung einzuholen.

Häufige Fragen zu Aufhebungsvertrag

Bekomme ich bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung?

Nicht automatisch. Eine Abfindung ist Verhandlungssache und muss ausdrücklich vereinbart werden. Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber zahlt, hängt von der jeweiligen Situation und dem Verhandlungsgeschick ab.

Droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Häufig ja. Weil der Beschäftigte an der Beendigung mitwirkt, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen. Ein wichtiger Grund für den Aufhebungsvertrag kann das vermeiden. Die Folgen sollten vorher geklärt werden.

Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nicht. Nach der Unterschrift ist man grundsätzlich gebunden. In Ausnahmefällen, etwa bei unfairer Verhandlung, kann ein Vertrag angreifbar sein, das bleibt aber die Ausnahme.

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