Arbeitsrecht & Anstellung
Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Beurteilung des Arbeitgebers am Ende des Arbeitsverhältnisses, auf die jeder Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch hat.
Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Beurteilung, die der Arbeitgeber beim Ende eines Arbeitsverhältnisses ausstellt. Jeder Beschäftigte hat darauf einen gesetzlichen Anspruch. Das Zeugnis dient künftigen Arbeitgebern als Einschätzung von Leistung und Verhalten. Es muss wahr sein und zugleich wohlwollend formuliert, darf den beruflichen Weg also nicht unnötig erschweren.
Unterschieden werden zwei Formen. Ein einfaches Zeugnis nennt nur Art und Dauer der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten und ist in der Praxis die Regel. Auf ein qualifiziertes Zeugnis besteht auf Wunsch ein Anspruch, weil es für Bewerbungen deutlich aussagekräftiger ist.
Weil ein Zeugnis wohlwollend sein muss, hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt. Scheinbar positive Formulierungen tragen oft eine abgestufte Bewertung, ähnlich einer Schulnote. Die Wendung stets zu unserer vollsten Zufriedenheit steht etwa für eine sehr gute Leistung, während zu unserer Zufriedenheit spürbar schwächer ausfällt. Wer ein Zeugnis erhält, sollte es auf solche Codes und auf Vollständigkeit prüfen.
Häufige Fragen zu Arbeitszeugnis
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja. Beschäftigte haben beim Ende des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zeugnis. Auf Wunsch muss es ein qualifiziertes Zeugnis sein, das auch Leistung und Verhalten bewertet.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis?
Ein einfaches Zeugnis beschreibt nur Art und Dauer der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten. Für Bewerbungen ist das qualifizierte Zeugnis deutlich wichtiger.
Darf ein Zeugnis schlecht ausfallen?
Ein Zeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend sein. Der Arbeitgeber darf berechtigte Kritik ausdrücken, aber nicht bewusst schaden. Bei versteckten Abwertungen in der Zeugnissprache lässt sich eine Korrektur verlangen.
Weitere Begriffe aus Arbeitsrecht & Anstellung
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