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Arbeitsrecht & Anstellung

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist die Vereinbarung, mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis begründen und die gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegen.

Ein Arbeitsvertrag ist die Vereinbarung, mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis begründen. Er legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest, also Aufgaben, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen. Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag formfrei und käme sogar mündlich zustande. In der Praxis wird er fast immer schriftlich geschlossen, weil das Klarheit schafft und Streit vermeidet.

Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen zu dokumentieren und den Beschäftigten auszuhändigen. Dazu gehören unter anderem Beginn, Tätigkeit, Entgelt, Arbeitszeit und die Dauer der Kündigungsfrist. Seit 2022 sind diese Pflichten strenger gefasst, seit 2025 ist auch die elektronische Textform zulässig. Eine Befristung braucht dagegen weiterhin die Schriftform, sonst gilt der Vertrag als unbefristet.

Klauseln in einem Arbeitsvertrag dürfen nicht gegen zwingendes Recht verstoßen. Regelungen zu Mindestlohn, Höchstarbeitszeit oder Urlaub setzen eine feste Untergrenze, die kein Vertrag unterschreiten darf. Unklare oder unangemessen benachteiligende Klauseln sind im Zweifel unwirksam. Beschäftigte sollten einen Vertrag vor der Unterschrift in Ruhe prüfen und bei Unsicherheit fachkundigen Rat einholen.

Häufige Fragen zu Arbeitsvertrag

Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich sein?

Für das Zustandekommen nicht, ein Arbeitsvertrag ist grundsätzlich formfrei. Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen aber nach dem Nachweisgesetz schriftlich oder in Textform festhalten. Eine Befristung ist ohne Schriftform unwirksam und führt zu einem unbefristeten Vertrag.

Welche Angaben gehören in den Arbeitsvertrag?

Üblich sind Name der Parteien, Beginn, Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Hinweise auf geltende Tarifverträge. Das Nachweisgesetz zählt die Pflichtangaben im Einzelnen auf.

Sind alle Vertragsklauseln wirksam?

Nein. Klauseln, die gegen Gesetze wie das Mindestlohn- oder Arbeitszeitgesetz verstoßen oder Beschäftigte unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. An ihre Stelle tritt dann die gesetzliche Regelung.

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