Zum Inhalt springen

Personalvermittlung

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung, umgangssprachlich Zeitarbeit, bedeutet, dass ein Verleiher eigene Mitarbeiter befristet einem anderen Unternehmen zur Arbeit überlässt.

Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Personaldienstleister eigene Angestellte vorübergehend an ein anderes Unternehmen ausleiht. Der Verleiher bleibt der rechtliche Arbeitgeber, zahlt das Gehalt und trägt die Sozialabgaben, während der Mitarbeiter im Betrieb des Entleihers arbeitet und dessen Weisungen folgt. Genau hier liegt der Unterschied zur Personalvermittlung: Bei der Vermittlung wechselt der Beschäftigte fest zum Kunden, bei der Überlassung bleibt das Arbeitsverhältnis beim Verleiher. Die umgangssprachlichen Begriffe dafür sind Zeitarbeit oder Leiharbeit.

In Deutschland ist die Arbeitnehmerüberlassung durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt und erfordert eine behördliche Erlaubnis. Wichtige Grenzen sind die Höchstüberlassungsdauer von grundsätzlich 18 Monaten beim selben Entleiher und der Grundsatz Equal Pay, der nach neun Monaten gleiche Bezahlung wie bei der Stammbelegschaft vorsieht. Unternehmen nutzen Zeitarbeit vor allem, um Auftragsspitzen, Krankheitsausfälle oder saisonale Schwankungen abzufedern. Für Beschäftigte kann sie ein Einstieg sein, der später in eine Übernahme münden kann.

Für die dauerhafte Besetzung einer Stelle ist die Überlassung selten die erste Wahl, weil sie fortlaufende Gebühren verursacht und die Bindung an den Betrieb schwächer bleibt. Wer eine Fachkraft langfristig einstellen möchte, greift eher zur Direktvermittlung. Talnovia arbeitet ausschließlich in der Vermittlung fester Anstellungen und bietet keine Zeitarbeit an. Die Abgrenzung ist wichtig, weil beide Modelle rechtlich, finanziell und in der Bindung des Mitarbeiters grundverschieden sind.

Häufige Fragen zu Arbeitnehmerüberlassung

Worin unterscheidet sich Arbeitnehmerüberlassung von Personalvermittlung?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung bleibt der Mitarbeiter beim Verleiher angestellt und arbeitet nur zeitweise im Kundenbetrieb. Bei der Personalvermittlung wird der Kandidat direkt beim Kunden fest angestellt. Die Überlassung ist eine dauerhafte Dreiecksbeziehung, die Vermittlung endet mit dem Vertragsabschluss.

Wie lange darf ein Mitarbeiter überlassen werden?

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht grundsätzlich eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten beim selben Entleiher vor. Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten. Nach der Grenze ist ein Wechsel oder eine Übernahme nötig.

Braucht man für Arbeitnehmerüberlassung eine Erlaubnis?

Ja, wer gewerbsmäßig Arbeitnehmer überlässt, benötigt eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Ohne diese Erlaubnis ist die Überlassung unzulässig und der Vertrag kann unwirksam sein. Die reine Personalvermittlung braucht dagegen keine solche Erlaubnis.

Weitere Begriffe aus Personalvermittlung

Zum ganzen Glossar →

Sie suchen Fachkräfte oder Ihren nächsten Job? Sprechen Sie mit uns, wir melden uns binnen 24 Stunden.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Schritt 1 von 2