Gehalt & Bewerbung
Jahresbruttogehalt
Das Jahresbruttogehalt ist die gesamte vertraglich vereinbarte Vergütung eines Jahres vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
Das Jahresbruttogehalt ist die Summe aller festen Gehaltsbestandteile eines Kalenderjahres, bevor Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. In Stellenanzeigen und Arbeitsverträgen ist meist dieser Bruttowert gemeint, wenn von Gehalt die Rede ist. Wer zwölf gleiche Monatsgehälter bezieht, rechnet den Monatswert einfach mal zwölf. Kommt ein 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld dazu, gehört es ebenfalls ins Jahresbrutto.
Vom Brutto bleibt netto deutlich weniger übrig, und wie viel genau, hängt von Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit, Bundesland und dem Beitrag zur Krankenversicherung ab. Als grobe Faustregel bleiben je nach Konstellation etwa 55 bis 65 Prozent des Bruttos als Nettoauszahlung. Feste Prozentangaben sind mit Vorsicht zu genießen, weil die Abzüge progressiv steigen: Bei höherem Einkommen wächst der Steueranteil. Einen konkreten Näherungswert liefert der kostenlose Brutto-Netto-Rechner von Talnovia, der die üblichen Abzüge für das laufende Jahr berücksichtigt.
Für Verhandlungen lohnt der Blick auf das Gesamtpaket statt nur auf die reine Zahl. Ein niedrigeres Bruttogehalt mit Dienstwagen, betrieblicher Altersvorsorge oder einem Zuschuss zum Jobticket kann unterm Strich mehr wert sein als ein höheres ohne solche Zusätze. Auch die Zahl der Gehälter pro Jahr ist wichtig: 40.000 Euro auf 14 Monate verteilt ergeben ein anderes Monatsbrutto als dieselbe Summe auf zwölf. Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb immer das Jahresbrutto als gemeinsame Grundlage nehmen.
Häufige Fragen zu Jahresbruttogehalt
Brutto oder netto, was steht in der Stellenanzeige?
In Stellenanzeigen und Arbeitsverträgen ist fast immer das Bruttogehalt gemeint. Die Nettoauszahlung ergibt sich erst nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben und fällt individuell unterschiedlich aus.
Wie rechne ich vom Monatsgehalt aufs Jahresbrutto?
Bei zwölf gleichen Monatsgehältern multiplizieren Sie den Monatswert mit zwölf. Gibt es ein 13. Gehalt, Urlaubsgeld oder Boni, addieren Sie diese Beträge dazu.
Zählt ein 13. Monatsgehalt zum Jahresbruttogehalt?
Ja. Alle festen Zahlungen eines Jahres gehören ins Jahresbrutto, also auch ein 13. oder 14. Monatsgehalt sowie vertraglich zugesagtes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Rein freiwillige, jederzeit widerrufbare Leistungen bleiben dagegen unsicher.