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Ablauf & Kosten

Vermittlungsprovision

Die Vermittlungsprovision ist das Honorar, das ein Unternehmen an eine Personalberatung zahlt, wenn eine vermittelte Person tatsächlich eingestellt wird.

Die Vermittlungsprovision ist der Betrag, den ein Unternehmen an eine Personalberatung oder einen Personaldienstleister zahlt, sobald eine vorgeschlagene Person tatsächlich eingestellt wird. Sie deckt die Arbeit ab, die vor der Einstellung anfällt, also Recherche, Ansprache, Vorauswahl und Koordination der Gespräche. Berechnet wird sie fast immer als Prozentsatz des künftigen Jahresbruttogehalts der vermittelten Person.

Übliche Sätze liegen zwischen 20 und 30 Prozent des Bruttojahresgehalts. Bei stark gefragten Spezialistinnen und Spezialisten oder sehr kurzfristigen Suchen kann der Satz höher ausfallen. Maßgeblich ist meist das erste volle Jahresgehalt inklusive fest zugesagter Bestandteile wie Weihnachtsgeld. Variable Boni oder ein Firmenwagen werden je nach Vereinbarung anteilig oder gar nicht eingerechnet.

Wichtig ist der Zeitpunkt der Fälligkeit. Bei einer erfolgsbasierten Vermittlung entstehen vor der Einstellung keine Kosten, die Provision wird erst mit dem unterschriebenen Arbeitsvertrag berechnet. Für Fachkräfte im Bereich von 40.000 bis 70.000 Euro Jahresgehalt bewegt sich die Provision damit typischerweise im mittleren vierstelligen bis niedrigen fünfstelligen Bereich. Seriöse Anbieter legen Satz und Bemessungsgrundlage vorab schriftlich fest.

Häufige Fragen zu Vermittlungsprovision

Wie hoch ist eine Vermittlungsprovision üblicherweise?

In den meisten Fällen zwischen 20 und 30 Prozent des Bruttojahresgehalts der eingestellten Person. Der genaue Satz hängt von der Schwierigkeit der Suche und der getroffenen Vereinbarung ab.

Wann muss die Provision gezahlt werden?

Bei erfolgsbasierten Modellen erst, wenn die vermittelte Person den Arbeitsvertrag unterschrieben hat und die Stelle antritt. Vorher fallen keine Kosten an.

Auf welches Gehalt bezieht sich die Provision?

Grundlage ist in der Regel das vereinbarte erste Jahresbruttogehalt inklusive fester Zusatzzahlungen. Ob variable Anteile mitzählen, sollte im Vertrag stehen.

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